VERGÜTUNG NACH DEM DEUTSCHEN RECHT
Deutschland
Es gilt die Vergütung gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dieses sieht grundsätzlich eine Vergütung anhand der in diesem genannten Gebühren und Tabellen vor, die sich nach dem Wert der Angelegenheit richten.
Möglich ist in einem nach dem RVG bestimmtem Rahmen auch der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung, die in meiner Kanzlei auf nachgewiesener Stundenbasis erfolgt.