Anwalt für internationales Privatrecht Heidelberg
Ich setze Ihr Recht und Ihre Forderungen auch im Ausland durch.
Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Internationales Privatrecht
Das internationale Privatrecht (im Folgenden: internationales Recht) umfasst das internationale Vertragsrecht, internationale Familienrecht, internationale Erbrecht, das internationale Wirtschaftsrecht usw. Das internationale Recht betrifft somit jeden Fall mit Auslandsberührung.
Hauptsächlich geht es im internationalen Recht um 3 Problemstellungen: Zuständigkeit der Gerichte, anwendbares Recht, Vollstreckung und Durchsetzung deutscher Titel im Ausland bzw. ausländischer Titel in Deutschland.
Sei es im internationalen Familienrecht, internationalen Erbrecht, internationalem Wirtschaftsrecht oder einem anderen Bereich im internationalen Recht, Sie profitieren von der Mehrsprachigkeit von mir und meinen Kooperationspartnern (ebenfalls mit dem internationalen Recht vertraut), die es zudem ermöglichen, Ihnen eine zuverlässige Beratung im ausländischen Recht zu geben. Denn kommt ausländisches Recht zur Anwendung oder muss im Ausland ein Prozess geführt werden, ist die Kenntnis des ausländischen Rechts unerlässlich. Auch dies ist Teil des internationalen Rechts.
Im Folgendem gebe ich Ihnen einige Beispiele aus dem Internationalen Privatrecht.
– Unterhaltsansprüche gegen in USA lebenden Pflichtigen (internationales Familienrecht)
– Ehevertrag bei Grundstück eines Ehegatten in Kolumbien (internationales Familienrecht)
– Anerkennung einer deutschen Scheidung in Frankreich (internationales Familienrecht)
– Testament bei vorhandenem Grundstück in Frankreich (internationales Erbrecht)
– Erbfall mit in Spanien lebendem Verstorbenen (internationales Erbrecht)
– Scheidung einer gemischtnationalen Ehe (internationales Familienrecht)
– Verkehrsunfall in Frankreich (internationales Schadensrecht)
– Klage auf den Pflichtteil gegen den in Spanien lebenden Miterben (internationales Erbrecht)
– Abwehr der Vollstreckung einer russischen Forderung in D. (internationales Wirtschaftsrecht)
– Einrichtung eines Online-Shops (internationales Wirtschaftsrecht, int. Vertragsrecht)
– Durchsetzung einer deutschen Forderung in Frankreich (internationales Wirtschaftsrecht)
– Export von Waren nach Argentinien (internationales Wirtschaftsrecht)
– Erbfall mit im Ausland lebenden Erben (internationales Erbrecht)
Als in Frankreich zugelassener Anwalt mit Kanzlei in Straßburg vertrete ich Sie vor den Gerichten in Straßburg und Umgebung. Auf Grund der perfekten Verkehrsanbindung von Straßburg kann ich Sie zudem nicht nur in Straßburg sondern auch anderorts in Frankreich vertreten, so z.B. Paris, das sich von Straßburg aus per Zug in kurzer Zeit erreichen lässt.
Straßburg ist außerdem Sitz des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, vor dem ich Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen ebenfalls vertrete.